64 deutsche Industrie- und Handelskammern dienen Ihnen als Anlaufstelle für die elektronische Signatur. Ob in Kiel oder Freiburg, Düsseldorf oder Dresden – bei der IHK können Sie Ihre Signaturkarte beantragen und sich persönlich identifizieren lassen.
Auf der Seite DE CODA finden Sie eine Übersicht der örtlichen IHKs (mit Ansprechpartnern), bei der Sie eine Signaturkarte beantragen können.
Die VgV erweitert die Angebotsabgabe für die Bieter um die Textform nach §126b BGB. Elektronische Angebote müssen somit nicht mehr mit einer Signaturkarte oder einem Softwarezertifikat signiert werden, sondern können in Textform an die Vergabestelle übermittelt werden.
Achtung: Die Form der Angebotsabgabe, wie zum Beispiel Textform, wird immer von der Vergabestelle festgelegt.
Der Abgabeassistent des Bieterclients ava‐sign erkennt Verfahren mit Textform automatisch und bietet dann die Abgabe per Textform an. In diesem Fall müssen Sie in ava‐sign den Namen der Person, die das Angebot jetzt abgibt, in ein Feld eintippen.
Die Hilfe für das Bieterportal iTWO tender können Sie direkt aus iTWO tender auch von hier aufrufen: Hilfe zu iTWO tender.
Eine Quittung ist für die Vergabeplattform und für Sie als Bieter der Beleg dafür, dass die Datei die Sie erstellt und hoch geladen haben, identisch mit der Datei ist, die auf dem Server (Vergabeplattform) liegt. In der Quittung ist ein Zeitstempel enthalten, der ebenfalls mit einer Signatur versehen ist.
Um den Zeitstempel im Bieterclient ava-sign erfolgreich prüfen zu können, ist es notwendig, dass Sie OPENLimit auf die Version 2.10 (Build 3) updaten.
Quittungen gibt es bei Angeboten in Textform oder Angeboten die mit einer Signaturkarte abgegeben wurden. Bei Mantelbogenverfahren ist der Mantelbogen selbst die Quittung für die Angebotsabgabe.
Eine erfolgreich verifizierte Quittung bestätigt nur den Eingang der verschlüsselten Angebotsdatei. Die Quittung bestätigt nicht, dass Ihr Angebot vollständig, korrekt ausgefüllt oder korrekt signiert ist. Dies kann erst die Vergabestelle nach der Eröffnung der Angebote prüfen.
eMail – Hotline bei Problemen
Senden Sie Ihre E-Mail an evergabe-hotline.arribanet(at)rib-software.com, wir beantworten Ihre Mail im Normalfall innerhalb von 24 Stunden.
Persönliche Beratung
Sie möchten einen persönlichen Kontakt zu einem unserer Mitarbeiter. Die Hotline ist in der Zeit von Mo – Do von 08.00 – 18.00 Uhr und Fr. 08.00 – 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar:
09001 / 1 44 33 0 (für 1,95€/min.*)
*aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können hiervon abweichen.
Servicepakete
Servicepakete bieten z. B. kostenfreie telefonische Hotline, Schulungen, weitere Informationen finden Sie hier.
Hotline der RIB Software SE, Berlin
Um zukünftig unseren Kunden einen schnelleren und direkteren Zugang zu unserer Hotline eVergabe zu ermöglichen, haben wir unsere Hotlinenummern neu strukturiert.
Hotline für Bieter / Firmen
Tel: 09001 / 1 44 33 0 (für 1,95€/min.*)
Fax: 030 / 44 33 11 15
E-Mail: evergabe-hotline.arribanet(at)rib-software.com
Die Hotline steht für Fehlermeldungen und allgemeine Auskünfte für Firmen zur Verfügung.
Für weitergehende Leistungen wie Schulungen fallen weitere Kosten an. Informationen zu den Paketen finden Sie hier.
Hotline für Auftraggeber / Vergabestellen
Tel: 030 / 44 33 11 510
Fax: 030 / 44 33 11 15
E-Mail: vergabestellen-hotline.arribanet(at)rib-software.com
Ihre Fragen zu einer Vergabe
Alle inhaltlichen Fragen zu einer Vergabe, Terminen, dem Leistungsverzeichnis oder den Vergabeunterlagen im Allgemeinen beantwortet immer die ausschreibende Vergabestelle.
Bitte wenden Sie sich daher mit Ihren Fragen an die zuständige Vergabestelle.
Je nach Vergabestelle und Ausschreibung benötigen Sie zusätzlich zur Teilnahme an Vergaben einen Kartenleser mit einer Signaturkarte oder ein Softwarezertifikat. Dies wird immer von der Vergabestelle definiert – bitte klären Sie dies im Vorfeld.
Möchten Sie an einer Ausschreibung teilnehmen, bei der die Vergabestelle eine qualifizierte digitale Signatur vorgeschrieben hat, benötigen Sie eine Signaturkarte mit einer qualifizierten Signatur und einen Kartenleser.
Liste der unterstützten Signaturkarten anzeigen
Die erstmalige Bestellung der Signaturkarte erfolgt in der Regel über einen Online-Antrag beim jeweiligen Trustcenter in Verbindung einem PostIdent-Verfahren.
Für Ihre Zeitplanung rechnen Sie im Groben mit ca. 10 bis 14 Tagen bis der Kartenleser, die Signaturkarte und die notwendigen PIN-Brief bei Ihnen eintreffen. Dieser Zeitraum kann bei jedem Trustcenter unterschiedlich sein.
Je nach Vergabestelle und Ausschreibung benötigen Sie zusätzlich zur Teilnahme an Vergaben einen Kartenleser mit einer Signaturkarte oder ein Softwarezertifikat. Dies wird immer von der Vergabestelle definiert – bitte klären Sie dies im Vorfeld.
Möchten Sie an einer Ausschreibung teilnehmen, bei der die Vergabestelle eine qualifizierte digitale Signatur vorgeschrieben hat, benötigen Sie eine Signaturkarte mit einer qualifizierten Signatur und einen Kartenleser.
Signaturkarten
Signaturkarten können Sie bei verschiedenen Trustcentern erwerben, wie zum Beispiel:
Softwarezertifikate
Bei einem Softwarezertifikat wird kein Kartenlesegerät benötigt. Softwarezertifikate können Sie bei verschiedenen Trustcentern erwerben, wie zum Beispiel:
Bei einem Softwarezertifikat wird kein Kartenlesegerät benötigt. Einen Video-Film zur Nutzung eines Softwarezertifikates finden Sie hier…
Liste der unterstützten Signaturkarten
Eine Liste der unterstützen Signaturkarten können Sie hier einsehen…
Die erstmalige Bestellung der Signaturkarte erfolgt in der Regel über einen Online-Antrag beim jeweiligen Trustcenter in Verbindung einem PostIdent-Verfahren.
Für Ihre Zeitplanung rechnen Sie im Groben mit ca. 10 bis 14 Tagen bis der Kartenleser, die Signaturkarte und die notwendigen PIN-Brief bei Ihnen eintreffen. Dieser Zeitraum kann bei jedem Trustcenter unterschiedlich sein.
Bitte informieren Sie sich vorher über die Lieferzeiten bei dem Trustcenter Ihrer Wahl – vor allem wenn Sie in nächster Zeit an einer Ausschreibung teilnehmen möchten, für die von der Vergabestelle eine qualifizierte digitale Signatur vorgeschrieben wurde.