Die VgV erweitert die Angebotsabgabe für die Bieter um die Textform nach §126b BGB. Elektronische Angebote müssen somit nicht mehr mit einer Signaturkarte oder einem Softwarezertifikat signiert werden, sondern können in Textform an die Vergabestelle übermittelt werden.
Achtung: Die Form der Angebotsabgabe, wie zum Beispiel Textform, wird immer von der Vergabestelle festgelegt.
Der Abgabeassistent des Bieterclients ava‐sign erkennt Verfahren mit Textform automatisch und bietet dann die Abgabe per Textform an. In diesem Fall müssen Sie in ava‐sign den Namen der Person, die das Angebot jetzt abgibt, in ein Feld eintippen.